Vertragsbedingungen

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Hertz

Proa Rent a Car S.L. vermietet Ihnen das Fahrzeug (oder ggf. das Ersatzfahrzeug) zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären und die zu erfüllen Sie sich verpflichten. Sämtliche Vertragsbedingungen werden hier angeführt. Wir bitten Sie, den Vertrag aufmerksam durchzulesen bevor Sie ihn unterzeichnen und uns zu informieren, wenn Sie etwas nicht verstehen oder mit einem oder mehreren Punkten nicht einverstanden sind.

1.- Übergabe und Rückgabe

Proa Rent a Car S.L. übergibt Ihnen das Fahrzeug in gutem Allgemein- und Betriebszustand und ohne offensichtliche Mängel. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand mit sämtlichen Dokumenten, Einzelteilen und allem Zubehör an den in diesem Vertrag vereinbarten Ort und zu vereinbartem Datum und Uhrzeit zurückzubringen, und die entsprechende Rückgabe mit unseren Mitarbeitern abzuwickeln. Sollten Sie Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, ermächtigen Sie Proa Rent a Car S.L., den Betrag, der als Kaution einbehalten wurde, für die Reparatur der Schäden oder Mängel zu verwenden, welche bei der Überprüfung des Fahrzeugs von unseren Mitarbeitern entdeckt werden könnten. Sollte dieser Betrag die Reparaturkosten nicht decken, wird Ihnen der Restbetrag verrechnet. Wir können das Fahrzeug jederzeit ohne vorherige Ankündigung und auf Ihre Kosten zurücknehmen, wenn bei seiner Nutzung die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

2.- Ihre Haftung

Das von Ihnen gewählte Premium/Contacless-Paket umfasst folgende Zusatzversicherungen, die Sie von Haftung freistellen, wenn Sie mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt haben:

  1. Teilkaskoversicherung (CDW)
  2. Diebstahlversicherung (TP)
  3. Außerdem sind Schäden an Reifen und Scheiben (GAT) sowie die Kosten bei Verlust der Schlüssel gedeckt.

Sollten allerdings die während der Mietzeit entstandenen Schäden oder der Diebstahl des Fahrzeugs auf Ihr fahrlässiges, verantwortungsloses oder böswilliges Verhalten zurückzuführen sein, haben Sie uns nach Aufforderung alle von Proa Rent a Car ordnungsgemäß dokumentierten Kosten und Schäden zu erstatten, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Reparaturkosten, den Wertverlust, den Verlust von Erträgen aus Vermietungen (den entgangenen Gewinn) und die Abschlepp- und Lagerkosten.

Sie verpflichten sich dann, im Falle des Diebstahls oder Verlusts des Fahrzeugs sowie bei Schäden, deren Ausmaß die Weiterfahrt unmöglich machen und die eine Reparatur zu teuer oder nicht realisierbar machen, den vollen Marktwert des Fahrzeugs zu bezahlen, der unter Bezugnahme auf den im Informationsblatt der GANVAM (spanische Vereinigung der Verkäufer von Motorfahrzeugen, Reparaturen und Ersatzteilen) oder einer ähnlichen Fachzeitschrift veröffentlichten Verkaufspreis festgesetzt wird.

Sie akzeptieren, dass wir Ihre Kredit- oder Debitkarte mit dem oder den oben genannten Beträgen belasten und Ihnen die tatsächlichen Reparaturkosten verrechnen können.

Sie haften für alle Schäden, die durch den Transport von herausragenden oder heraushängenden Gegenständen verursacht werden. Von dieser Haftung werden Sie durch keine Außerkraftsetzung oder Selbstbeteiligung befreit, und sie ist von keiner Versicherung gedeckt.

Die mit diesem Vertrag aufgenommenen Versicherungen decken in keinem Fall Schäden am Unterboden des Fahrzeugs.

Um die Folgen verantwortungsloser bzw. unachtsamer Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Vertragsbedingungen abzusichern, wird bei Abschluss des Mietvertrags die Kaution auf Ihrer Kredit- oder Debitkarte (*) blockiert bzw. von ihr abgebucht. Dieser Betrag wird auch verwendet, wenn Sie den Mietwagen nicht mit vollem Tank zurückgeben.

Die Blockierung oder Abbuchung der Kaution erfolgt in der Anmietstation, bei der Sie das Fahrzeug abholen.

Bei Rückerstattungen auf Kredit- oder Debitkarten übernimmt Proa Rent a Car S.L. keine Verantwortung und erstattet daher keine Kosten, die durch Geldwechsel anfallen könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute.

(*) Zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und Einwilligung in diesen Vertrag AKZEPTIERT PROA RENT A CAR S.L. AUSSCHLIESSLICH KREDITKARTEN.

3.- Unsere Haftung

Wir haften für die von Ihnen erlittenen Schäden, wenn diese auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Keine Bestimmung dieses Vertrags stellt eine Einschränkung bzw. Freistellung unserer Haftung für Todesfälle oder Körperverletzungen, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführend sind, oder von anderen Verpflichtungen, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, dar.

4.- Verrechnete Beträge

Die auf dem Vertragsausdruck angeführten verrechneten Beträge werden auf der Grundlage unserer aktuellen Preise und gemäß der von Ihnen für das Fahrzeug vorgesehenen Nutzung berechnet. Jegliche unbefugte Nutzung kann die Verrechnung von Zusatzgebühren zur Folge haben, die in unserer aktuellen Preisliste veröffentlicht sind. Sie verpflichten sich, folgende Beträge zu bezahlen, sobald Sie dazu aufgefordert werden: (a) Den Mietpreis und zusätzliche Beträge, Zusatzfahrer, Zustell- und Abholgebühren, Gebühr für die Abholung von einem anderen als dem Übergabeort und Steuern. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und umfasst 24 Stunden, gerechnet ab der Anmietung. Wird das Fahrzeug mit mehr als 119 Minuten Verspätung zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, einen Zuschlag in der Höhe des anwendbaren Tagespreises zu verrechnen. (b) Jeglichen in Klausel 2 vorgesehenen Schadensersatz, (c) Die Kosten für das Auftanken/den Tankservice, wenn Sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben. (d) Die anfallenden Steuern zum aktuellen Steuersatz. (e) Die Beträge für verdeckte Schäden des Fahrzeugs, die durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden und mit bloßem Auge bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht erkannt werden. (f) Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben oder ist der Mieter nicht bei Rückgabe des Fahrzeuges an das Personal von Proa Rent a Car anwesend, wird die Firma ausdrücklich ermächtigt, den Kaution festgelegten Betrag in Rechnung zu stellen, um eventuell festgestellte Schäden zu beheben, es sei denn, dieser Betrag sei nicht ausreichend.

Alle verrechneten Beträge müssen bei Ende des Mietverhältnisses einer abschließenden Überprüfung unterzogen werden. Hiermit ermächtigen Sie uns, das mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte verbundene Konto mit den kraft dieses Vertrags in Rechnung gestellten Beträgen zu belasten, einschließlich der angemessenen Rechtskosten, die uns beim Eintreiben dieser Beträge entstehen.

Alle Beschwerden oder Einwände gegen die verrechneten Beträge müssen uns innerhalb der 30 auf den Empfang der endgültigen Abrechnung folgenden Tage mitgeteilt werden. Erhalten wir keine dahingehende Mitteilung, wird die Abrechnung als korrekt angesehen.

5. Verstöße gegen die Verkehrsregeln

Sie haften für Bußgelder und sonstige Folgen der von Ihnen während der Mietzeit begangenen Verstöße gegen Verkehrsregeln, Verordnungen und Parkverbote. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir, sollte Proa Rent a Car die besagten Bußgelder bezahlen müssen, Ihre Kredit- oder Debitkarte während der Gültigkeitsdauer des Mietvertrages oder nach Rückgabe des Fahrzeugs mit den entsprechenden Beträgen belasten. Außerdem kann Ihnen für das Bußgeldmanagement eine Gebühr in der Höhe von 10 % der Geldbuße verrechnet werden.

6.- Schadloshaltung

Sie verpflichten sich, uns im gesetzlich zulässigen Umfang gegen alle Ansprüche schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs oder mit von Ihnen erlittenen Schäden, einschließlich der Geldbußen und der sonstigen in Klausel 5 erwähnten Folgen, geltend gemacht werden könnten. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir keinerlei Haftung für wie auch immer geartete, von Ihnen oder Dritten erlittene Schäden übernehmen, es sei denn, diese sind durch unser Verschulden entstanden.

7.- Nutzungsbedingungen

Sie müssen das Fahrzeug sorgfältig und fachgerecht behandeln und es stets mit Schlüssel zusperren, wenn es nicht benutzt wird. Sie müssen den richtigen Kraftstoff tanken und die vorhandenen Sicherheitssysteme aktivieren und verwenden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist für folgende Zwecke und unter folgenden Bedingungen nicht gestattet:

(a) die entgeltliche Beförderung von Passagieren; (b) der entgeltliche Transport von Waren, außer mit Lastkraft- und Lieferwagen; (c) das Anschieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen; (d) die Teilnahme an Rennen, Rallyes, Bewährungsproben und sonstigen Wettbewerben; (e) wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Stoffen steht; (f) unter Missachtung der Verkehrsregeln - jeglicher Verstoß gegen die Verkehrssicherheit stellt einen Vertragsbruch dar; (g) wenn die in unseren Tarifbedingungen angeführten Mindestanforderungen bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins nicht erfüllt werden; (h) durch Drittpersonen, die nicht im Mietvertrag als autorisierte Fahrer ausgewiesen sind und auch die von Proa Rent a Car bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen (in diesen Fällen müssen Sie die vertragsgemäße Haftung für das Fahrzeug übernehmen und uns gemäß Klausel 6 schadlos halten); (i) für Fahrten auf andere Inseln und außerhalb der Inselgruppen (um das Fahrzeug auf einer anderen Insel zu benutzen als der, auf der Sie es gemietet haben, müssen Sie vorab unsere schriftliche Genehmigung einholen); (j) die Untervermietung; (k) für Fahrten in Sperrzonen, wie zum Beispiel Landebahnen und Betriebsstraßen von Flughäfen und mit ihnen verbundene Bereiche; (I) für Fahrten auf Forststraßen, nicht asphaltierten Straßen und sonstigen Verkehrswegen, auf denen die Reifen und der Unterboden des Fahrzeugs beschädigt werden können.

8.- Versicherung

Ausschließlich jene Fahrer, die das Fahrzeug mit unserer Erlaubnis und in einem bestehenden Vertragsverhältnis nutzen, sind von der für das Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung gedeckt. Auf Wunsch können Sie eine Kopie der Police erhalten. Die Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen und sichert den Eigentümer des Fahrzeugs sowie jeden berechtigten Fahrer gegen wegen mit dem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden erhobenen Forderungen ab. Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der territorialen Einschränkungen, werden diesem Vertrag als fester Bestandteil beigefügt.

9.- Unfälle

Sie müssen jeglichen Verkehrsunfall, Verlust, Schaden oder Diebstahl umgehend der Polizei melden und uns innerhalb von 24 Stunden darüber informieren. Übernehmen Sie bei einem Unfall keine Verantwortung und gestehen Sie keine Schuld ein. Verlangen Sie das für den Fall eines Diebstahls oder Unfalls vorgesehene Formular und füllen Sie es aus. Wenn Sie diese Pflicht nicht erfüllen, verfällt die Deckung des Premium/Contacless-Pakets (CDW, TP, GAT und Schlüsselverlustversicherung) und Sie verzichten ausdrücklich auf die Haftungsbefreiung.

In diesem Fall haften Sie für die Kosten, Ausgaben und erlittenen Verluste, welche von Proa Rent a Car ordnungsgemäß dokumentiert werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Reparaturkosten, den Wertverlust, den Verlust von Erträgen aus Vermietungen (den entgangenen Gewinn) und die Abschlepp- und Lagerkosten.

Außerdem müssen Sie bei Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs sowie bei Schäden, deren Ausmaß die Weiterfahrt unmöglich und eine Reparatur zu teuer oder nicht realisierbar machen, den vollen Marktwert des Fahrzeugs bezahlen, der unter Bezugnahme auf den im Informationsblatt der GANVAM (spanische Vereinigung der Verkäufer von Motorfahrzeugen, Reparaturen und Ersatzteilen) oder einer ähnlichen Fachzeitschrift veröffentlichten Verkaufspreis festgesetzt wird.

Sie verpflichten sich, mit uns und unserer Versicherungsgesellschaft bei jeglicher Untersuchung und eventuell eingeleiteten rechtlichen Verfahren zusammenzuarbeiten.

10.- Persönliche Gegenstände

Wir haften Ihnen und Ihren Mitfahrern gegenüber nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassenen wurden. Für Ihre persönlichen Gegenstände sind ausschließlich Sie verantwortlich.

11.- Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind unbedingt erforderlich, um das Fahrzeug anzumieten:

  1. Gültiger Personalausweis/Reisepass
  2. Gültige Kreditkarte
  3. Führerschein des Mieters und der autorisierten zusätzlichen Fahrer

Sie ermächtigen uns ausdrücklich, Ihnen eine Gebühr in der Höhe von 10 % des Mietpreises zu verrechnen, wenn Sie das Fahrzeug aufgrund nicht vorhandener, fehlerhafter oder abgelaufener Dokumente nicht anmieten können.

12.- Stornierung der Buchung

Bei kostenlosen Stornierungen, die bis 24 Stunden vor der Anmietung möglich sind, und im Falle von Reservierungen mit Vorauszahlung, haftet Proa Rent a Car S.L. nicht für Kosten, die durch Geldwechsel angefallen sein könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute, und erstattet diese daher nicht.

Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Anmietung erfolgen, verrechnet Ihnen Proa Rent a Car den gesamten Buchungspreis. Sie akzeptieren ausdrücklich, dass Ihnen diese Stornogebühr verrechnet und Ihre Kredit- oder Debitkarte mit ihr belastet wird. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen Proa Rent a Car Ansprüche geltend zu machen oder rechtliche Schritte gegen die Firma einzuleiten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nicht erstattet.

13.- Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Wir sind bestrebt, eventuell aufkommende Streitfälle gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, entscheiden die Gerichte des Landes, in dem die Verpflichtung zu erfüllen ist. Das Recht, dem das Mietverhältnis unterliegt, ist das jenes Landes, in dem der Mietvertrag geschlossen wurde. Der Mietvertrag kann in spanischer Sprache, sowie den weiteren verfügbaren Sprachen abgeschlossen und gültig gemacht werden. Sollten es zwischen dem Vertrag in spanischer Version und dem vorliegenden übersetzten Vertrag Abweichungen geben, ist die spanische Version rechtens.

Thrifty - Dollar

Proa Rent a Car S.L. vermietet Ihnen das Fahrzeug (oder ggf. das Ersatzfahrzeug) zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären und die zu erfüllen Sie sich verpflichten. Sämtliche Vertragsbedingungen werden hier angeführt. Wir bitten Sie, den Vertrag aufmerksam durchzulesen bevor Sie ihn unterzeichnen und uns zu informieren, wenn Sie etwas nicht verstehen oder mit einem oder mehreren Punkten nicht einverstanden sind.

1.- Übergabe und Rückgabe

Proa Rent a Car S.L. übergibt Ihnen das Fahrzeug in gutem Allgemein- und Betriebszustand und ohne offensichtliche Mängel. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand mit sämtlichen Dokumenten, Einzelteilen und allem Zubehör an den in diesem Vertrag vereinbarten Ort und zu vereinbartem Datum und Uhrzeit zurückzubringen, und die entsprechende Rückgabe mit unseren Mitarbeitern abzuwickeln. Sollten Sie Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, ermächtigen Sie Proa Rent a Car S.L., den Betrag, der als Kaution einbehalten wurde, für die Reparatur der Schäden oder Mängel zu verwenden, welche bei der Überprüfung des Fahrzeugs von unseren Mitarbeitern entdeckt werden könnten. Sollte dieser Betrag die Reparaturkosten nicht decken, wird Ihnen der Restbetrag verrechnet. Wir können das Fahrzeug jederzeit ohne vorherige Ankündigung und auf Ihre Kosten zurücknehmen, wenn bei seiner Nutzung die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

2.- Ihre Haftung

Das von Ihnen gewählte Premium/Contacless-Paket umfasst folgende Zusatzversicherungen, die Sie von Haftung freistellen, wenn Sie mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt haben:

  1. Teilkaskoversicherung (CDW)
  2. Diebstahlversicherung (TP)
  3. Außerdem sind Schäden an Reifen und Scheiben (GAT) sowie die Kosten bei Verlust der Schlüssel gedeckt.

Sollten allerdings die während der Mietzeit entstandenen Schäden oder der Diebstahl des Fahrzeugs auf Ihr fahrlässiges, verantwortungsloses oder böswilliges Verhalten zurückzuführen sein, haben Sie uns nach Aufforderung alle von Proa Rent a Car ordnungsgemäß dokumentierten Kosten und Schäden zu erstatten, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Reparaturkosten, den Wertverlust, den Verlust von Erträgen aus Vermietungen (den entgangenen Gewinn) und die Abschlepp- und Lagerkosten.

Sie verpflichten sich dann, im Falle des Diebstahls oder Verlusts des Fahrzeugs sowie bei Schäden, deren Ausmaß die Weiterfahrt unmöglich machen und die eine Reparatur zu teuer oder nicht realisierbar machen, den vollen Marktwert des Fahrzeugs zu bezahlen, der unter Bezugnahme auf den im Informationsblatt der GANVAM (spanische Vereinigung der Verkäufer von Motorfahrzeugen, Reparaturen und Ersatzteilen) oder einer ähnlichen Fachzeitschrift veröffentlichten Verkaufspreis festgesetzt wird.

Sie akzeptieren, dass wir Ihre Kredit- oder Debitkarte mit dem oder den oben genannten Beträgen belasten und Ihnen die tatsächlichen Reparaturkosten verrechnen können.

Sie haften für alle Schäden, die durch den Transport von herausragenden oder heraushängenden Gegenständen verursacht werden. Von dieser Haftung werden Sie durch keine Außerkraftsetzung oder Selbstbeteiligung befreit, und sie ist von keiner Versicherung gedeckt.

Die mit diesem Vertrag aufgenommenen Versicherungen decken in keinem Fall Schäden am Unterboden des Fahrzeugs.

Um die Folgen verantwortungsloser bzw. unachtsamer Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Vertragsbedingungen abzusichern, wird bei Abschluss des Mietvertrags die Kaution auf Ihrer Kredit- oder Debitkarte (*) blockiert bzw. von ihr abgebucht. Dieser Betrag wird auch verwendet, wenn Sie den Mietwagen nicht mit vollem Tank zurückgeben.

Die Blockierung oder Abbuchung der Kaution erfolgt in der Anmietstation, bei der Sie das Fahrzeug abholen.

Bei Rückerstattungen auf Kredit- oder Debitkarten übernimmt Proa Rent a Car S.L. keine Verantwortung und erstattet daher keine Kosten, die durch Geldwechsel anfallen könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute.

(*) Zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und Einwilligung in diesen Vertrag AKZEPTIERT PROA RENT A CAR S.L. AUSSCHLIESSLICH KREDITKARTEN.

3.- Unsere Haftung

Wir haften für die von Ihnen erlittenen Schäden, wenn diese auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Keine Bestimmung dieses Vertrags stellt eine Einschränkung bzw. Freistellung unserer Haftung für Todesfälle oder Körperverletzungen, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführend sind, oder von anderen Verpflichtungen, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, dar.

4.- Verrechnete Beträge

Die auf dem Vertragsausdruck angeführten verrechneten Beträge werden auf der Grundlage unserer aktuellen Preise und gemäß der von Ihnen für das Fahrzeug vorgesehenen Nutzung berechnet. Jegliche unbefugte Nutzung kann die Verrechnung von Zusatzgebühren zur Folge haben, die in unserer aktuellen Preisliste veröffentlicht sind. Sie verpflichten sich, folgende Beträge zu bezahlen, sobald Sie dazu aufgefordert werden: (a) Den Mietpreis und zusätzliche Beträge, Zusatzfahrer, Zustell- und Abholgebühren, Gebühr für die Abholung von einem anderen als dem Übergabeort und Steuern. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und umfasst 24 Stunden, gerechnet ab der Anmietung. Wird das Fahrzeug mit mehr als 29 Minuten Verspätung zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, einen Zuschlag in der Höhe des anwendbaren Tagespreises zu verrechnen. (b) Jeglichen in Klausel 2 vorgesehenen Schadensersatz, (c) Die Kosten für das Auftanken/den Tankservice, wenn Sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben. (d) Die anfallenden Steuern zum aktuellen Steuersatz. (e) Die Beträge für verdeckte Schäden des Fahrzeugs, die durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden und mit bloßem Auge bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht erkannt werden. (f) Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben oder ist der Mieter nicht bei Rückgabe des Fahrzeuges an das Personal von Proa Rent a Car anwesend, wird die Firma ausdrücklich ermächtigt, den Kaution festgelegten Betrag in Rechnung zu stellen, um eventuell festgestellte Schäden zu beheben, es sei denn, dieser Betrag sei nicht ausreichend.

Alle verrechneten Beträge müssen bei Ende des Mietverhältnisses einer abschließenden Überprüfung unterzogen werden. Hiermit ermächtigen Sie uns, das mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte verbundene Konto mit den kraft dieses Vertrags in Rechnung gestellten Beträgen zu belasten, einschließlich der angemessenen Rechtskosten, die uns beim Eintreiben dieser Beträge entstehen.

Alle Beschwerden oder Einwände gegen die verrechneten Beträge müssen uns innerhalb der 30 auf den Empfang der endgültigen Abrechnung folgenden Tage mitgeteilt werden. Erhalten wir keine dahingehende Mitteilung, wird die Abrechnung als korrekt angesehen.

5. Verstöße gegen die Verkehrsregeln

Sie haften für Bußgelder und sonstige Folgen der von Ihnen während der Mietzeit begangenen Verstöße gegen Verkehrsregeln, Verordnungen und Parkverbote. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir, sollte Proa Rent a Car die besagten Bußgelder bezahlen müssen, Ihre Kredit- oder Debitkarte während der Gültigkeitsdauer des Mietvertrages oder nach Rückgabe des Fahrzeugs mit den entsprechenden Beträgen belasten. Außerdem kann Ihnen für das Bußgeldmanagement eine Gebühr in der Höhe von 10 % der Geldbuße verrechnet werden.

6.- Schadloshaltung

Sie verpflichten sich, uns im gesetzlich zulässigen Umfang gegen alle Ansprüche schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs oder mit von Ihnen erlittenen Schäden, einschließlich der Geldbußen und der sonstigen in Klausel 5 erwähnten Folgen, geltend gemacht werden könnten. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir keinerlei Haftung für wie auch immer geartete, von Ihnen oder Dritten erlittene Schäden übernehmen, es sei denn, diese sind durch unser Verschulden entstanden.

7.- Nutzungsbedingungen

Sie müssen das Fahrzeug sorgfältig und fachgerecht behandeln und es stets mit Schlüssel zusperren, wenn es nicht benutzt wird. Sie müssen den richtigen Kraftstoff tanken und die vorhandenen Sicherheitssysteme aktivieren und verwenden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist für folgende Zwecke und unter folgenden Bedingungen nicht gestattet:

(a) die entgeltliche Beförderung von Passagieren; (b) der entgeltliche Transport von Waren, außer mit Lastkraft- und Lieferwagen; (c) das Anschieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen; (d) die Teilnahme an Rennen, Rallyes, Bewährungsproben und sonstigen Wettbewerben; (e) wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Stoffen steht; (f) unter Missachtung der Verkehrsregeln - jeglicher Verstoß gegen die Verkehrssicherheit stellt einen Vertragsbruch dar; (g) wenn die in unseren Tarifbedingungen angeführten Mindestanforderungen bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins nicht erfüllt werden; (h) durch Drittpersonen, die nicht im Mietvertrag als autorisierte Fahrer ausgewiesen sind und auch die von Proa Rent a Car bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen (in diesen Fällen müssen Sie die vertragsgemäße Haftung für das Fahrzeug übernehmen und uns gemäß Klausel 6 schadlos halten); (i) für Fahrten auf andere Inseln und außerhalb der Inselgruppen (um das Fahrzeug auf einer anderen Insel zu benutzen als der, auf der Sie es gemietet haben, müssen Sie vorab unsere schriftliche Genehmigung einholen); (j) die Untervermietung; (k) für Fahrten in Sperrzonen, wie zum Beispiel Landebahnen und Betriebsstraßen von Flughäfen und mit ihnen verbundene Bereiche; (I) für Fahrten auf Forststraßen, nicht asphaltierten Straßen und sonstigen Verkehrswegen, auf denen die Reifen und der Unterboden des Fahrzeugs beschädigt werden können.

8.- Versicherung

Ausschließlich jene Fahrer, die das Fahrzeug mit unserer Erlaubnis und in einem bestehenden Vertragsverhältnis nutzen, sind von der für das Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung gedeckt. Auf Wunsch können Sie eine Kopie der Police erhalten. Die Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen und sichert den Eigentümer des Fahrzeugs sowie jeden berechtigten Fahrer gegen wegen mit dem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden erhobenen Forderungen ab. Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der territorialen Einschränkungen, werden diesem Vertrag als fester Bestandteil beigefügt.

9.- Unfälle

Sie müssen jeglichen Verkehrsunfall, Verlust, Schaden oder Diebstahl umgehend der Polizei melden und uns innerhalb von 24 Stunden darüber informieren. Übernehmen Sie bei einem Unfall keine Verantwortung und gestehen Sie keine Schuld ein. Verlangen Sie das für den Fall eines Diebstahls oder Unfalls vorgesehene Formular und füllen Sie es aus. Wenn Sie diese Pflicht nicht erfüllen, verfällt die Deckung des Premium/Contacless-Pakets (CDW, TP, GAT und Schlüsselverlustversicherung) und Sie verzichten ausdrücklich auf die Haftungsbefreiung.

In diesem Fall haften Sie für die Kosten, Ausgaben und erlittenen Verluste, welche von Proa Rent a Car ordnungsgemäß dokumentiert werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Reparaturkosten, den Wertverlust, den Verlust von Erträgen aus Vermietungen (den entgangenen Gewinn) und die Abschlepp- und Lagerkosten.

Außerdem müssen Sie bei Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs sowie bei Schäden, deren Ausmaß die Weiterfahrt unmöglich und eine Reparatur zu teuer oder nicht realisierbar machen, den vollen Marktwert des Fahrzeugs bezahlen, der unter Bezugnahme auf den im Informationsblatt der GANVAM (spanische Vereinigung der Verkäufer von Motorfahrzeugen, Reparaturen und Ersatzteilen) oder einer ähnlichen Fachzeitschrift veröffentlichten Verkaufspreis festgesetzt wird.

Sie verpflichten sich, mit uns und unserer Versicherungsgesellschaft bei jeglicher Untersuchung und eventuell eingeleiteten rechtlichen Verfahren zusammenzuarbeiten.

10.- Persönliche Gegenstände

Wir haften Ihnen und Ihren Mitfahrern gegenüber nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassenen wurden. Für Ihre persönlichen Gegenstände sind ausschließlich Sie verantwortlich.

11.- Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind unbedingt erforderlich, um das Fahrzeug anzumieten:

  1. Gültiger Personalausweis/Reisepass
  2. Gültige Kreditkarte
  3. Führerschein des Mieters und der autorisierten zusätzlichen Fahrer

Sie ermächtigen uns ausdrücklich, Ihnen eine Gebühr in der Höhe von 10 % des Mietpreises zu verrechnen, wenn Sie das Fahrzeug aufgrund nicht vorhandener, fehlerhafter oder abgelaufener Dokumente nicht anmieten können.

12.- Stornierung der Buchung

Bei kostenlosen Stornierungen, die bis 24 Stunden vor der Anmietung möglich sind, und im Falle von Reservierungen mit Vorauszahlung, haftet Proa Rent a Car S.L. nicht für Kosten, die durch Geldwechsel angefallen sein könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute, und erstattet diese daher nicht.

Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Anmietung erfolgen, verrechnet Ihnen Proa Rent a Car den gesamten Buchungspreis. Sie akzeptieren ausdrücklich, dass Ihnen diese Stornogebühr verrechnet und Ihre Kredit- oder Debitkarte mit ihr belastet wird. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen Proa Rent a Car Ansprüche geltend zu machen oder rechtliche Schritte gegen die Firma einzuleiten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nicht erstattet.

13.- Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Wir sind bestrebt, eventuell aufkommende Streitfälle gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, entscheiden die Gerichte des Landes, in dem die Verpflichtung zu erfüllen ist. Das Recht, dem das Mietverhältnis unterliegt, ist das jenes Landes, in dem der Mietvertrag geschlossen wurde. Der Mietvertrag kann in spanischer Sprache, sowie den weiteren verfügbaren Sprachen abgeschlossen und gültig gemacht werden. Sollten es zwischen dem Vertrag in spanischer Version und dem vorliegenden übersetzten Vertrag Abweichungen geben, ist die spanische Version rechtens.

Basis

Hertz

Proa Rent a Car S.L. vermietet Ihnen das Fahrzeug (oder ggf. das Ersatzfahrzeug) zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären und die zu erfüllen Sie sich verpflichten. Sämtliche Vertragsbedingungen werden hier angeführt. Wir bitten Sie, den Vertrag aufmerksam durchzulesen bevor Sie ihn unterzeichnen und uns zu informieren, wenn Sie etwas nicht verstehen oder mit einem oder mehreren Punkten nicht einverstanden sind.

1.- Übergabe und Rückgabe

Proa Rent a Car S.L. übergibt Ihnen das Fahrzeug in gutem Allgemein- und Betriebszustand und ohne offensichtliche Mängel. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand mit sämtlichen Dokumenten, Einzelteilen und allem Zubehör an den in diesem Vertrag vereinbarten Ort und zu vereinbartem Datum und Uhrzeit zurückzubringen, und die entsprechende Rückgabe mit unseren Mitarbeitern abzuwickeln. Sollten Sie Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, ermächtigen Sie Proa Rent a Car S.L., den Betrag, der als Kaution einbehalten wurde (Selbstbeteiligung oder Sicherheitskaution), für die Reparatur der Schäden oder Mängel zu verwenden, welche bei der Überprüfung des Fahrzeugs von unseren Mitarbeitern entdeckt werden könnten. Sollte dieser Betrag die Reparaturkosten nicht decken, wird Ihnen der Restbetrag verrechnet. Wir können das Fahrzeug jederzeit ohne vorherige Ankündigung und auf Ihre Kosten zurücknehmen, wenn bei seiner Nutzung die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

2.- Ihre Haftung

Sie sind für den während der Mietzeit erlittenen Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs sowie die ihm zugefügten Schäden verantwortlich. Sobald Sie dazu aufgefordert werden, haben Sie Proa Rent a Car alle ordnungsgemäß dokumentierten Kosten und Schäden zu erstatten, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Reparaturkosten, den Wertverlust, den Verlust von Erträgen aus Vermietungen (entgangenem Gewinn) und die Abschlepp- und Lagerkosten.

Konkret gilt Folgendes:

  1. Die Höhe der Haftung für Schäden am Fahrzeug wird gemäß dem Marktwert des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugteile festgelegt.
  2. Die Höhe der Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund von Diebstahl entspricht dem vollen Marktwert des Fahrzeugs.
  3. Der volle Marktwert des Fahrzeugs wird unter Bezugnahme auf den im Informationsblatt der GANVAM (spanische Vereinigung der Verkäufer von Motorfahrzeugen, Reparaturen und Ersatzteilen) oder in einer ähnlichen Fachzeitschrift veröffentlichten Verkaufspreis festgesetzt.
  4. Sie bewilligen, dass wir Ihre Kredit- oder Debitkarte mit dem oder den oben genannten Beträgen belasten und Ihnen die tatsächlichen Reparaturkosten verrechnen.
  5. Sie haften für alle Schäden, die durch den Transport von herausragenden oder heraushängenden Gegenständen verursacht werden, sowie für Schäden an Unterboden, Reifen, Scheiben und Rückspiegeln; ebenso bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Schlüssel und den daraus entstehenden Abschleppkosten.
  6. Wenn Schäden, Verlust oder Diebstahl durch verantwortungsloses, fahrlässiges, böswilliges oder arglistigen Verhalten Ihrerseits oder seitens befugter oder unbefugter Dritter verursacht werden, ist Ihre Haftung nicht auf die Selbstbeteiligung beschränkt und Sie haben den gesamten Schaden zu bezahlen.
  7. Um die verantwortungslose bzw. unachtsame Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Vertragsbedingungen abzusichern, werden bei Abschluss des Mietvertrags die festgesetzte Selbstbeteiligung und die Kaution auf Ihrer Kredit- oder Debitkarte (*) blockiert bzw. von ihr abgebucht. Dieser Betrag wird auch verwendet, wenn Sie den Mietwagen nicht mit vollem Tank zurückgeben.
  8. Die Blockierung oder Abbuchung erfolgt in der Anmietstation, bei der Sie das Fahrzeug abholen.
  9. Bei Rückerstattungen auf Kredit- oder Debitkarten übernimmt Proa Rent a Car S.L. keine Verantwortung und erstattet daher keine Kosten, die durch Geldwechsel anfallen könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute.

(*) Zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und Einwilligung in diesen Vertrag AKZEPTIERT PROA RENT A CAR S.L. AUSSCHLIESSLICH KREDITKARTEN.

3.- Unsere Haftung

Wir haften für die von Ihnen erlittenen Schäden, wenn diese auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Keine Bestimmung dieses Vertrags stellt eine Einschränkung bzw. Freistellung unserer Haftung für Todesfälle oder Körperverletzungen, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführend sind, oder von anderen Verpflichtungen, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, dar.

4.- Verrechnete Beträge

Die auf dem Vertragsausdruck angeführten verrechneten Beträge werden auf der Grundlage unserer aktuellen Preise und gemäß der von Ihnen für das Fahrzeug vorgesehenen Nutzung berechnet. Jegliche unbefugte Nutzung kann die Verrechnung von Zusatzgebühren zur Folge haben, die in unserer aktuellen Preisliste veröffentlicht sind. Sie verpflichten sich, folgende Beträge zu bezahlen, sobald Sie dazu aufgefordert werden: (a) Den Mietpreis und zusätzliche Beträge, Extras, Zustell- und Abholgebühren, Gebühr für die Abholung von einem anderen als dem Übergabeort und Steuern. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und umfasst 24 Stunden, gerechnet ab der Anmietung. Wird das Fahrzeug mit mehr als 119 Minuten Verspätung zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, einen Zuschlag in der Höhe des anwendbaren Tagespreises zu verrechnen. (b) Jeglichen in Klausel 2 vorgesehenen Schadensersatz, einschließlich nicht unter die Selbstbeteiligung fallender Beträge. (c) Die Kosten für das Auftanken/den Tankservice, wenn Sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben. (d) Die anfallenden Steuern zum aktuellen Steuersatz. (e) Die Beträge für verdeckte Schäden des Fahrzeugs, die durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden und mit bloßem Auge bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht erkannt werden. (f) Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben oder ist der Mieter nicht bei Rückgabe des Fahrzeuges an das Personal von Proa Rent a Car anwesend, wird die Firma ausdrücklich ermächtigt, den als Selbstbeteiligung festgelegten Betrag in Rechnung zu stellen, um eventuell festgestellte Schäden zu beheben. Alle verrechneten Beträge müssen bei Ende des Mietverhältnisses einer abschließenden Überprüfung unterzogen werden. Hiermit ermächtigen Sie uns, das mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte verbundene Konto mit den kraft dieses Vertrags in Rechnung gestellten Beträgen zu belasten, einschließlich der angemessenen Rechtskosten, die uns beim Eintreiben dieser Beträge entstehen. Alle Beschwerden oder Einwände gegen die verrechneten Beträge müssen uns innerhalb der 30 auf den Empfang der endgültigen Abrechnung folgenden Tage mitgeteilt werden. Erhalten wir keine dahingehende Mitteilung, wird die Abrechnung als korrekt angesehen.

5. Verstöße gegen die Verkehrsregeln

Sie haften für Bußgelder und sonstige Folgen der von Ihnen während der Mietzeit begangenen Verstöße gegen Verkehrsregeln, Verordnungen und Parkverbote. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir, sollte Proa Rent a Car die besagten Bußgelder bezahlen müssen, Ihre Kredit- oder Debitkarte während der Gültigkeit des Mietvertrages oder nach Rückgabe des Fahrzeugs mit den entsprechenden Beträgen belasten. Außerdem kann Ihnen für das Bußgeldmanagement eine Gebühr in der Höhe von 10 % der Geldbuße verrechnet werden.

6.- Schadloshaltung

Sie verpflichten sich, uns im gesetzlich zulässigen Umfang gegen alle Ansprüche schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs oder mit von Ihnen erlittenen Schäden, einschließlich der Geldbußen und der sonstigen in Klausel 5 erwähnten Folgen, geltend gemacht werden könnten. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir keinerlei Haftung für wie auch immer geartete, von Ihnen oder Dritten erlittene Schäden übernehmen, es sei denn, diese sind durch unser Verschulden entstanden.

7.- Nutzungsbedingungen

Sie müssen das Fahrzeug sorgfältig und fachgerecht behandeln und es stets mit Schlüssel zusperren, wenn es nicht benutzt wird. Sie müssen den richtigen Kraftstoff tanken und die vorhandenen Sicherheitssysteme aktivieren und verwenden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist für folgende Zwecke und unter folgenden Bedingungen nicht gestattet:

(a) die entgeltliche Beförderung von Passagieren; (b) der entgeltliche Transport von Waren, außer mit Lastkraft- und Lieferwagen; (c) das Anschieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen; (d) die Teilnahme an Rennen, Rallyes, Bewährungsproben und sonstigen Wettbewerben; (e) wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Stoffen steht; (f) unter Missachtung der Verkehrsregeln - jeglicher Verstoß gegen die Verkehrssicherheit stellt einen Vertragsbruch dar; (g) wenn die in unseren Tarifbedingungen angeführten Mindestanforderungen bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins nicht erfüllt werden; (h) durch Drittpersonen, die nicht im Mietvertrag als autorisierte Fahrer ausgewiesen sind und auch die von Proa Rent a Car bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen (in diesen Fällen müssen Sie die vertragsgemäße Haftung für das Fahrzeug übernehmen und uns gemäß Klausel 6 schadlos halten); (i) für Fahrten auf andere Inseln und außerhalb der Inselgruppen (um das Fahrzeug auf einer anderen Insel zu benutzen als der, auf der Sie es gemietet haben, müssen Sie vorab unsere schriftliche Genehmigung einholen); (j) die Untervermietung; (k) für Fahrten in Sperrzonen, wie zum Beispiel Landebahnen und Betriebsstraßen von Flughäfen und mit ihnen verbundene Bereiche; (I) für Fahrten auf Forststraßen, nicht asphaltierten Straßen und sonstigen Verkehrswegen, auf denen die Reifen und der Unterboden des Fahrzeugs beschädigt werden können.

8.- Versicherung

Ausschließlich jene Fahrer, die das Fahrzeug mit unserer Erlaubnis nutzen, sind von der für das Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung gedeckt. Auf Wunsch können Sie eine Kopie der Police erhalten. Die Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen und sichert den Eigentümer des Fahrzeugs sowie jeden berechtigten Fahrer gegen wegen mit dem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden erhobenen Forderungen ab. Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der territorialen Einschränkungen, werden diesem Vertrag als fester Bestandteil beigefügt.

9.- Unfälle

Sie müssen jeglichen Verkehrsunfall, Verlust, Schaden oder Diebstahl umgehend der Polizei melden und uns innerhalb von 24 Stunden darüber informieren. Übernehmen Sie bei einem Unfall keine Verantwortung und gestehen Sie keine Schuld ein. Verlangen Sie das für den Fall eines Diebstahls oder Unfalls vorgesehene Formular und füllen Sie es aus. Sie verpflichten sich, mit uns und unserer Versicherungsgesellschaft bei jeglicher Untersuchung und bei eventuell eingeleiteten rechtlichen Verfahren zusammenzuarbeiten.

Andernfalls haften Sie unabhängig davon, ob der Unfall, Verlust oder Diebstahl durch Ihr Verhalten verursacht wurde oder nicht, für den gesamten dem Fahrzeug zugefügten Schaden und die Selbstbeteiligung kommt nicht zur Anwendung.

10.- Persönliche Gegenstände

Wir haften Ihnen und Ihren Mitfahrern gegenüber nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassenen wurden. Für Ihre persönlichen Gegenstände sind ausschließlich Sie verantwortlich.

11.- Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind unbedingt erforderlich, um das Fahrzeug anzumieten:

  1. Gültiger Personalausweis/Reisepass
  2. Gültige Kreditkarte
  3. Führerschein des Mieters und der autorisierten zusätzlichen Fahrer

Sie ermächtigen uns ausdrücklich, Ihnen eine Gebühr in der Höhe von 10 % des Mietpreises zu verrechnen, wenn Sie das Fahrzeug aufgrund nicht vorhandener, fehlerhafter oder abgelaufener Dokumente nicht anmieten können.

12.- Stornierung der Buchung

Bei kostenlosen Stornierungen, die bis 24 Stunden vor der Anmietung möglich sind, und im Falle von Reservierungen mit Vorauszahlung, haftet Proa Rent a Car S.L. nicht für Kosten, die durch Geldwechsel angefallen sein könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute, und erstattet diese daher nicht.

Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Anmietung erfolgen, verrechnet Ihnen Proa Rent a Car den gesamten Buchungspreis. Sie akzeptieren ausdrücklich, dass Ihnen diese Stornogebühr verrechnet und Ihre Kredit- oder Debitkarte mit ihr belastet wird. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen Proa Rent a Car Ansprüche geltend zu machen oder rechtliche Schritte gegen die Firma einzuleiten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nicht erstattet.

13.- Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Wir sind bestrebt, eventuell aufkommende Streitfälle gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, entscheiden die Gerichte des Landes, in dem die Verpflichtung zu erfüllen ist. Das Recht, dem das Mietverhältnis unterliegt, ist das jenes Landes, in dem der Mietvertrag geschlossen wurde. Der Mietvertrag kann in spanischer Sprache, sowie den weiteren verfügbaren Sprachen abgeschlossen und gültig gemacht werden. Sollten es zwischen dem Vertrag in spanischer Version und dem vorliegenden übersetzten Vertrag Abweichungen geben, ist die spanische Version rechtens.

Thrifty - Dollar

Proa Rent a Car S.L. vermietet Ihnen das Fahrzeug (oder ggf. das Ersatzfahrzeug) zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären und die zu erfüllen Sie sich verpflichten. Sämtliche Vertragsbedingungen werden hier angeführt. Wir bitten Sie, den Vertrag aufmerksam durchzulesen bevor Sie ihn unterzeichnen und uns zu informieren, wenn Sie etwas nicht verstehen oder mit einem oder mehreren Punkten nicht einverstanden sind.

1.- Übergabe und Rückgabe

Proa Rent a Car S.L. übergibt Ihnen das Fahrzeug in gutem Allgemein- und Betriebszustand und ohne offensichtliche Mängel. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand mit sämtlichen Dokumenten, Einzelteilen und allem Zubehör an den in diesem Vertrag vereinbarten Ort und zu vereinbartem Datum und Uhrzeit zurückzubringen, und die entsprechende Rückgabe mit unseren Mitarbeitern abzuwickeln. Sollten Sie Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, ermächtigen Sie Proa Rent a Car S.L., den Betrag, der als Kaution einbehalten wurde (Selbstbeteiligung oder Sicherheitskaution), für die Reparatur der Schäden oder Mängel zu verwenden, welche bei der Überprüfung des Fahrzeugs von unseren Mitarbeitern entdeckt werden könnten. Sollte dieser Betrag die Reparaturkosten nicht decken, wird Ihnen der Restbetrag verrechnet. Wir können das Fahrzeug jederzeit ohne vorherige Ankündigung und auf Ihre Kosten zurücknehmen, wenn bei seiner Nutzung die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

2.- Ihre Haftung

Sie sind für den während der Mietzeit erlittenen Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs sowie die ihm zugefügten Schäden verantwortlich. Sobald Sie dazu aufgefordert werden, haben Sie Proa Rent a Car alle ordnungsgemäß dokumentierten Kosten und Schäden zu erstatten, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Reparaturkosten, den Wertverlust, den Verlust von Erträgen aus Vermietungen (entgangenem Gewinn) und die Abschlepp- und Lagerkosten.

Konkret gilt Folgendes:

  1. Die Höhe der Haftung für Schäden am Fahrzeug wird gemäß dem Marktwert des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugteile festgelegt.
  2. Die Höhe der Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund von Diebstahl entspricht dem vollen Marktwert des Fahrzeugs.
  3. Der volle Marktwert des Fahrzeugs wird unter Bezugnahme auf den im Informationsblatt der GANVAM (spanische Vereinigung der Verkäufer von Motorfahrzeugen, Reparaturen und Ersatzteilen) oder in einer ähnlichen Fachzeitschrift veröffentlichten Verkaufspreis festgesetzt.
  4. Sie bewilligen, dass wir Ihre Kredit- oder Debitkarte mit dem oder den oben genannten Beträgen belasten und Ihnen die tatsächlichen Reparaturkosten verrechnen.
  5. Sie haften für alle Schäden, die durch den Transport von herausragenden oder heraushängenden Gegenständen verursacht werden, sowie für Schäden an Unterboden, Reifen, Scheiben und Rückspiegeln; ebenso bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Schlüssel und den daraus entstehenden Abschleppkosten.
  6. Wenn Schäden, Verlust oder Diebstahl durch verantwortungsloses, fahrlässiges, böswilliges oder arglistigen Verhalten Ihrerseits oder seitens befugter oder unbefugter Dritter verursacht werden, ist Ihre Haftung nicht auf die Selbstbeteiligung beschränkt und Sie haben den gesamten Schaden zu bezahlen.
  7. Um die verantwortungslose bzw. unachtsame Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Vertragsbedingungen abzusichern, werden bei Abschluss des Mietvertrags die festgesetzte Selbstbeteiligung und die Kaution auf Ihrer Kredit- oder Debitkarte (*) blockiert bzw. von ihr abgebucht. Dieser Betrag wird auch verwendet, wenn Sie den Mietwagen nicht mit vollem Tank zurückgeben.
  8. Die Blockierung oder Abbuchung erfolgt in der Anmietstation, bei der Sie das Fahrzeug abholen.
  9. Bei Rückerstattungen auf Kredit- oder Debitkarten übernimmt Proa Rent a Car S.L. keine Verantwortung und erstattet daher keine Kosten, die durch Geldwechsel anfallen könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute.

(*) Zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung und Einwilligung in diesen Vertrag AKZEPTIERT PROA RENT A CAR S.L. AUSSCHLIESSLICH KREDITKARTEN.

3.- Unsere Haftung

Wir haften für die von Ihnen erlittenen Schäden, wenn diese auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Keine Bestimmung dieses Vertrags stellt eine Einschränkung bzw. Freistellung unserer Haftung für Todesfälle oder Körperverletzungen, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführend sind, oder von anderen Verpflichtungen, die laut Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, dar.

4.- Verrechnete Beträge

Die auf dem Vertragsausdruck angeführten verrechneten Beträge werden auf der Grundlage unserer aktuellen Preise und gemäß der von Ihnen für das Fahrzeug vorgesehenen Nutzung berechnet. Jegliche unbefugte Nutzung kann die Verrechnung von Zusatzgebühren zur Folge haben, die in unserer aktuellen Preisliste veröffentlicht sind. Sie verpflichten sich, folgende Beträge zu bezahlen, sobald Sie dazu aufgefordert werden: (a) Den Mietpreis und zusätzliche Beträge, Extras, Zustell- und Abholgebühren, Gebühr für die Abholung von einem anderen als dem Übergabeort und Steuern. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag und umfasst 24 Stunden, gerechnet ab der Anmietung. Wird das Fahrzeug mit mehr als 29 Minuten Verspätung zurückgegeben, behalten wir uns das Recht vor, einen Zuschlag in der Höhe des anwendbaren Tagespreises zu verrechnen. (b) Jeglichen in Klausel 2 vorgesehenen Schadensersatz, einschließlich nicht unter die Selbstbeteiligung fallender Beträge. (c) Die Kosten für das Auftanken/den Tankservice, wenn Sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben. (d) Die anfallenden Steuern zum aktuellen Steuersatz. (e) Die Beträge für verdeckte Schäden des Fahrzeugs, die durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden und mit bloßem Auge bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht erkannt werden. (f) Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben oder ist der Mieter nicht bei Rückgabe des Fahrzeuges an das Personal von Proa Rent a Car anwesend, wird die Firma ausdrücklich ermächtigt, den als Selbstbeteiligung festgelegten Betrag in Rechnung zu stellen, um eventuell festgestellte Schäden zu beheben. Alle verrechneten Beträge müssen bei Ende des Mietverhältnisses einer abschließenden Überprüfung unterzogen werden. Hiermit ermächtigen Sie uns, das mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte verbundene Konto mit den kraft dieses Vertrags in Rechnung gestellten Beträgen zu belasten, einschließlich der angemessenen Rechtskosten, die uns beim Eintreiben dieser Beträge entstehen. Alle Beschwerden oder Einwände gegen die verrechneten Beträge müssen uns innerhalb der 30 auf den Empfang der endgültigen Abrechnung folgenden Tage mitgeteilt werden. Erhalten wir keine dahingehende Mitteilung, wird die Abrechnung als korrekt angesehen.

5. Verstöße gegen die Verkehrsregeln

Sie haften für Bußgelder und sonstige Folgen der von Ihnen während der Mietzeit begangenen Verstöße gegen Verkehrsregeln, Verordnungen und Parkverbote. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir, sollte Proa Rent a Car die besagten Bußgelder bezahlen müssen, Ihre Kredit- oder Debitkarte während der Gültigkeit des Mietvertrages oder nach Rückgabe des Fahrzeugs mit den entsprechenden Beträgen belasten. Außerdem kann Ihnen für das Bußgeldmanagement eine Gebühr in der Höhe von 10 % der Geldbuße verrechnet werden.

6.- Schadloshaltung

Sie verpflichten sich, uns im gesetzlich zulässigen Umfang gegen alle Ansprüche schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs oder mit von Ihnen erlittenen Schäden, einschließlich der Geldbußen und der sonstigen in Klausel 5 erwähnten Folgen, geltend gemacht werden könnten. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir keinerlei Haftung für wie auch immer geartete, von Ihnen oder Dritten erlittene Schäden übernehmen, es sei denn, diese sind durch unser Verschulden entstanden.

7.- Nutzungsbedingungen

Sie müssen das Fahrzeug sorgfältig und fachgerecht behandeln und es stets mit Schlüssel zusperren, wenn es nicht benutzt wird. Sie müssen den richtigen Kraftstoff tanken und die vorhandenen Sicherheitssysteme aktivieren und verwenden. Die Nutzung des Fahrzeugs ist für folgende Zwecke und unter folgenden Bedingungen nicht gestattet:

(a) die entgeltliche Beförderung von Passagieren; (b) der entgeltliche Transport von Waren, außer mit Lastkraft- und Lieferwagen; (c) das Anschieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen Gegenständen; (d) die Teilnahme an Rennen, Rallyes, Bewährungsproben und sonstigen Wettbewerben; (e) wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Stoffen steht; (f) unter Missachtung der Verkehrsregeln - jeglicher Verstoß gegen die Verkehrssicherheit stellt einen Vertragsbruch dar; (g) wenn die in unseren Tarifbedingungen angeführten Mindestanforderungen bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins nicht erfüllt werden; (h) durch Drittpersonen, die nicht im Mietvertrag als autorisierte Fahrer ausgewiesen sind und auch die von Proa Rent a Car bezüglich des Alters des Fahrers und des Besitzes eines gültigen Führerscheins festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen (in diesen Fällen müssen Sie die vertragsgemäße Haftung für das Fahrzeug übernehmen und uns gemäß Klausel 6 schadlos halten); (i) für Fahrten auf andere Inseln und außerhalb der Inselgruppen (um das Fahrzeug auf einer anderen Insel zu benutzen als der, auf der Sie es gemietet haben, müssen Sie vorab unsere schriftliche Genehmigung einholen); (j) die Untervermietung; (k) für Fahrten in Sperrzonen, wie zum Beispiel Landebahnen und Betriebsstraßen von Flughäfen und mit ihnen verbundene Bereiche; (I) für Fahrten auf Forststraßen, nicht asphaltierten Straßen und sonstigen Verkehrswegen, auf denen die Reifen und der Unterboden des Fahrzeugs beschädigt werden können.

8.- Versicherung

Ausschließlich jene Fahrer, die das Fahrzeug mit unserer Erlaubnis nutzen, sind von der für das Fahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung gedeckt. Auf Wunsch können Sie eine Kopie der Police erhalten. Die Haftpflichtversicherung erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen und sichert den Eigentümer des Fahrzeugs sowie jeden berechtigten Fahrer gegen wegen mit dem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden erhobenen Forderungen ab. Die Versicherungsbedingungen, einschließlich der territorialen Einschränkungen, werden diesem Vertrag als fester Bestandteil beigefügt.

9.- Unfälle

Sie müssen jeglichen Verkehrsunfall, Verlust, Schaden oder Diebstahl umgehend der Polizei melden und uns innerhalb von 24 Stunden darüber informieren. Übernehmen Sie bei einem Unfall keine Verantwortung und gestehen Sie keine Schuld ein. Verlangen Sie das für den Fall eines Diebstahls oder Unfalls vorgesehene Formular und füllen Sie es aus. Sie verpflichten sich, mit uns und unserer Versicherungsgesellschaft bei jeglicher Untersuchung und bei eventuell eingeleiteten rechtlichen Verfahren zusammenzuarbeiten.

Andernfalls haften Sie unabhängig davon, ob der Unfall, Verlust oder Diebstahl durch Ihr Verhalten verursacht wurde oder nicht, für den gesamten dem Fahrzeug zugefügten Schaden und die Selbstbeteiligung kommt nicht zur Anwendung.

10.- Persönliche Gegenstände

Wir haften Ihnen und Ihren Mitfahrern gegenüber nicht bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die während oder nach der Mietzeit im Fahrzeug zurückgelassenen wurden. Für Ihre persönlichen Gegenstände sind ausschließlich Sie verantwortlich.

11.- Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind unbedingt erforderlich, um das Fahrzeug anzumieten:

  1. Gültiger Personalausweis/Reisepass
  2. Gültige Kreditkarte
  3. Führerschein des Mieters und der autorisierten zusätzlichen Fahrer

Sie ermächtigen uns ausdrücklich, Ihnen eine Gebühr in der Höhe von 10 % des Mietpreises zu verrechnen, wenn Sie das Fahrzeug aufgrund nicht vorhandener, fehlerhafter oder abgelaufener Dokumente nicht anmieten können.

12.- Stornierung der Buchung

Bei kostenlosen Stornierungen, die bis 24 Stunden vor der Anmietung möglich sind, und im Falle von Reservierungen mit Vorauszahlung, haftet Proa Rent a Car S.L. nicht für Kosten, die durch Geldwechsel angefallen sein könnten oder andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute, und erstattet diese daher nicht.

Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Anmietung erfolgen, verrechnet Ihnen Proa Rent a Car den gesamten Buchungspreis. Sie akzeptieren ausdrücklich, dass Ihnen diese Stornogebühr verrechnet und Ihre Kredit- oder Debitkarte mit ihr belastet wird. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen Proa Rent a Car Ansprüche geltend zu machen oder rechtliche Schritte gegen die Firma einzuleiten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nicht erstattet.

13.- Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Wir sind bestrebt, eventuell aufkommende Streitfälle gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, entscheiden die Gerichte des Landes, in dem die Verpflichtung zu erfüllen ist. Das Recht, dem das Mietverhältnis unterliegt, ist das jenes Landes, in dem der Mietvertrag geschlossen wurde. Der Mietvertrag kann in spanischer Sprache, sowie den weiteren verfügbaren Sprachen abgeschlossen und gültig gemacht werden. Sollten es zwischen dem Vertrag in spanischer Version und dem vorliegenden übersetzten Vertrag Abweichungen geben, ist die spanische Version rechtens.

Stornierungsbedingungen für Reservierungen

Eine Stornierung der von Ihnen getätigten Reservierung wird von Proa Rent a Car S.L. gemäß den in diesem Vertrag festgelegten und von Ihnen bei Buchung akzeptierten Bedingungen gewährleistet. Wir beabsichtigen, sämtliche Vertragsbedingungen hier aufzuführen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns vor Buchung, falls Sie eine der beschriebenen Klauseln nicht verstehen oder mit diesen nicht einverstanden sein sollten.

1. Ausübung Ihres Stornorechts

Die Stornierung der von Ihnen getätigten Reservierung ist bis maximal 24 Stunden vor Anmietung kostenfrei möglich. Anmietdatum und -zeit sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen, in der die von Ihnen an Proa Rent a Car übermittelten Daten aufgeführt werden.

2. Geldwechsel, Währungsabwertung oder externe Gebühren

Proa Rent a Car haftet nicht für Kosten, die durch Geldwechsel oder Währungsabwertung anfallen könnten, und auch nicht für andere Kosten, Bankgebühren oder Gebühren fremder Geldinstitute, und erstattet diese daher nicht. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen Proa Rent a Car Ansprüche geltend zu machen.

3. Haftung für die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten zur Rückerstattung der vorausbezahlten Beträge

Sie haften für die Korrektheit der Daten, welche zur Rückerstattung der vorausbezahlten Beträge von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden, und entbinden Proa Rent a Car jeglicher Verantwortung einer missbräuchlichen Verwendung, Diebstahls oder fehlerbehafteter oder fiktiver Mitteilungen usw. durch Sie selbst oder durch Dritte.

4. Erhalt Ihrer Stornierung

Als Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung wird der Moment erachtet, in welchem Proa Rent a Car Ihre E-Mail auf elektronischem Weg erhält. Wir weisen darauf hin, dass eine Stornierung dann eingegangen ist, wenn wir Ihre Stornierungsanfrage ERHALTEN, und nicht, wenn Sie die E-Mail gesendet haben. Daher empfiehlt Ihnen Proa Rent a Car, eine Buchungsstornierung vorsichtshalber nicht im letzten Moment durchzuführen.

5. Stornierung außerhalb der Stornofrist von 24 Stunden vor Anmietung.

Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Anmietung erfolgen, verrechnet Ihnen Proa Rent a Car den Gesamtpreis Ihrer Buchung. Sie akzeptieren ausdrücklich, dass Ihnen diese Stornogebühr verrechnet und Ihre angegebene Kredit- oder Debitkarte mit ihr belastet wird. Sie verzichten ausdrücklich darauf, diesbezüglich gegen Proa Rent a Car Ansprüche geltend zu machen oder rechtliche Schritte gegen die Firma einzuleiten.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Beide Vertragsparteien verpflichten sich dazu, die Rechtsprechung und den Gerichtsstand des Ortes der Anmietung des Mietwagens anzunehmen.

Sollten es zwischen den Stornierungsbedingungen in spanischer Version und den vorliegenden übersetzten Bedingungen Abweichungen geben, ist die spanische Version rechtens.

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